KSZ Fortbildungen
Kindeswohlgefährdung als Verdachtsthema bei Kindern mit Behinderung – Besonderheiten bei der Gefährdungseinschätzung
23.01.2025 09:00 Uhr – 23.01.2025 16:00 Uhr
Der § 8a - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - im Jugendhilfegesetz verpflichtet Kindertagesstätten, den Schutzauftrag nach einem festgelegten Verfahrensablauf umzusetzen. Der Verfahrensablauf sieht vor, dass Mitarbeiter/innen das Gefährdungsrisiko für das Kind durch Beobachtung, Kollegiale Beratung, die Hinzuziehung einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ und die Beteiligung der Eltern und des Kindes einschätzen sollen. Des Weiteren sollen Mitarbeiter/innen bei den Sorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken und die Wirksamkeit der Hilfen überprüfen. Wenn die Verantwortung der Sorgeberechtigten oder die Hilfen nicht ausreichend sind, um die Kindeswohlgefährdung aufzuheben, soll der Träger der Kindertagesstätte dieses dem Jugendamt mitteilen.
Der Verfahrensablauf nach § 8a stellt Aufgaben und Herausforderungen an Mitarbeiter/innen von Kindertagestätten, die zu einer Reihe von Fragen führen.
Die Beantwortung dieser Fragen wird in der Qualifizierung durch die Anwendung unterschiedlicher Methoden erarbeitet.
Materialien und Methoden, die für die Umsetzung des Verfahrensablaufs gebraucht werden, sind Bestandteil der Qualifizierung. Jede Teilnehmerin/ jeder Teilnehmer durchläuft während der Qualifizierung praxisbezogen einmal exemplarisch den Verfahrensablauf nach § 8a.
Referentin:
Helga Willmann, Diplom Pädagogin, Sozialtherapeutin, NLP Master, Mitarbeiterin im Kinderschutz-Zentrum in Hannover
Termin:
23.01.2025 09:00 Uhr – 23.01.2025 16:00 Uhr
Zeitumfang:
Kosten:
70,00 € Teilnahmegebühr
Den Eingang Ihrer Anmeldung bestätigen wir Ihnen nach Erhalt per E-Mail.
Anmeldebestätigung:
Sie erhalten bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung mit Angabe unserer Bankverbindung. Bitte überweisen Sie die Gebühr unter Angabe des Veranstaltungstitels und Ihres Namens.
Ort:
Online
Teilnehmerzahl:
max. 20 Teilnehmer
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung
AnsprechpartnerIn:
Kinderschutz-Zentrum in Hannover
Heinrike Horster
Escherstr. 23, 30159 Hannover
Tel.: 0511 - 374 34 78
Fax: 0511 - 374 34 80
E-Mail:
Anmeldeschluss:
22.01.2025
Ein kostenfreier Rücktritt ist bis zwei Wochen vor Beginn schriftlich möglich - danach ist der volle Betrag zu entrichten, es sei denn, ein/e Ersatzteilnehmer/in steht zur Verfügung.
Ausfall:
Sollte eine Veranstaltung ausfallen, werden Sie von uns benachrichtigt und erhalten natürlich Ihre Zahlung zurück.
« zurück zur Veranstaltungs-Übersicht
weiter zur Anmeldung »